Das gilt ab 1. März:
- Ab Montag können alle Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport-und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten.
- Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt.
- Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen.
- Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten.
Der Bundesrat fasst ins Auge, die Öffnung von Restaurantterrassen schon am 22. März zu erlauben. Er macht diesen Schritt von der epidemischen Situation abhängig – etwa der Inzidenz und der Reproduktionszahl. Sollte sich die Lage positiv entwickeln, wird der Bundesrat für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants in Erwägung ziehen.
Vor allem mit Blick auf die Massnahmen in der Gastronomie ist der Fahrplan der Schweiz relevant für Liechtenstein. Regierungschef Adrian Hasler hatte gestern angekündigt, man würde «nochmals diskutieren», falls die Schweiz frühere Öffnungen im Gastro-Bereich beschliesst.
Der nächste Öffnungsschritt in der Schweiz soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht und Sport in Innenräumen.
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