Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, einreisen. Das teilt das Land Vorarlberg mit.
Einreisende nach Österreich sind vorab dazu verpflichtet, bestimmte Informationen mittels eines digital ausfüllbaren Formulars zur Verfügung zu stellen. Von der Registrierungspflicht sind auch Kinder und Jugendliche umfasst.
Die geltende Quarantänepflicht bleibt bis auf Weiteres aufrecht, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. Eine Registrierung ist über das Online-Formular digital möglich: https://www.sozialministerium.at/PTC-Formular-de
Ausnahmen
Personen, welche unter die Ausnahmeregelungen der COVID-19-Einreiseverordnung fallen, sind hiervon ausgenommen. Dies umfasst u. a. folgende Gründe:
- unvorhersehbare, unaufschiebbare, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis (zB. Beerdigung, schwere Krankheit)
- zwingende Gründe der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Massnahmen
berufliche Überstellungsfahrten/Überstellungsflüge - die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp
- regelmässigen Pendlerverkehr zu beruflichen Zwecken (ausgenommen Personenbetreuer/innen)
- regelmässigen Pendlerverkehr zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb
- regelmässigen Pendlerverkehr zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
- Insassen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen im öffentlichen Dienst
- Personen, die aus Österreich kommend ausländisches Territorium ohne Zwischenstopp zur Erreichung ihres Zielortes in Österreich queren
- die Einreise in die Gemeinde Mittelberg